FDP Aargau für Befristung des Standortförderungsgesetzes

Wünschbare Staatsaufgaben regelmässig überprüfen

Das Standortförderungsgesetz wurde vom Grossen Rat am 31. März 2009 beschlossen und bis zum 31. Dezember 2016 befristet. Es ist seit dem 1. Januar 2010 in Kraft. Am 4. November 2014 hat der Grosse Rat die Befristung dieses Gesetzes bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Der Regierungsrat ist von der Standortförderung überzeugt und will deshalb die Befristung des entsprechenden Gesetzes aufheben lassen. Der Vorstand der freisinnigen Fraktion sagt Ja zur Standortförderung, verlangt aber eine weitere Befristung bis Ende 2024.

Der Vorstand der freisinnigen Grossratsfraktion befürwortet im gegenwärtigen Zeitpunkt die befristete Weitergeltung des Standortförderungsgesetzes. Dem eher länglichen Evaluationsbericht der Firma Hanser Consulting vom September 2018 kann entnommen werden, dass seit dem Jahr 2010 mit Unterstützung der Abteilung Standortförderung mehr als hundert Firmen angesiedelt und mehr als zweihundert Jungunternehmen gegründet werden konnten. Zudem wurden mehrere Hundert ansässige Firmen bei der Bewältigung ihrer Herausforderungen begleitet. Wie weit die Aktivitäten der Abteilung Standortförderung für die Entscheidungen der erwähnten Firmenleitungen wirklich ausschlaggebend waren, kann nicht abschliessend beurteilt werden.

 

 

Vage Empfehlungen des Evaluationsberichts Hanser Consulting

 

Der Evaluationsbericht Hanser führt aus, dass es für die angestrebte Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Aargau wichtig sei, dass der Kanton Aargau auf Anfragen von volkswirtschaftlich interessanten Firmen aus anderen Kantonen weiterhin engagiert und mit attraktiven Angeboten reagieren könne. Im Bereich der Jungunternehmenförderung bestünden aber verschiedene spezialisierte Institutionen, weshalb hier die Abteilung Standortförderung auch in Zukunft nur subsidiär wirken könne. Bei der Vermittlung von verfügbaren geeigneten Grundstücken gelte es, die geschaffene nicht öffentliche Immobiliendatenbank systematisch zu pflegen und bei Bedarf weiterzuentwickeln. Auch wäre es zielführend, das Ende 2017 eingestellte Projekt "Arealentwicklung" zu reaktivieren.

 

 

Keine klar messbaren Wirkungen

 

Diese Empfehlungen des Evaluationsberichts Hanser bewegen sich vielfach im wünschbaren Bereich ohne klar messbare Wirkungen auf die einzelnen Unternehmensentscheide. Ausgeklammert werden die Entscheidungen internationaler Konzernleitungen, die insbesondere in den letzten Monaten weitreichende Veränderungen in der aargauischen Industrielandschaft zur Folge hatten. Hier griff das Standortförderungsgesetz nicht. Dennoch ist der Vorstand der freisinnigen Grossratsfraktion heute bereit, einer Weiterführung dieses Gesetzes zuzustimmen, um im Wettbewerb mit vergleichbaren Kantonen mithalten zu können. Er weist aber darauf hin, dass für die Standortförderung vor allem Faktoren der Bildung, der Erreichbarkeit, der verfügbaren Grundstücke, der Steuern und der direkten Kontakte mit den zuständigen Instanzen des Regierungsrats und der Verwaltung massgebend sind.

 

 

Weitere Befristung dieser wünschbaren, aber nicht zwingend notwendigen Staatsaufgabe

 

Da sich die Art und Weise sowie die Instrumente der Standortförderung für ansässige und neue Unternehmen im Laufe der Zeit ändern können und werden, ist es nicht sinnvoll, die Befristung aufzuheben. Es liegt nicht im Interesse eines schlanken Staates, nicht zwingend notwendige Staatsaufgaben ohne zeitliche Befristung zu regeln. Die Weiterführung solcher Staatsaufgaben ist regelmässig zu überprüfen. Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass eine Überprüfung ohne Befristung der betroffenen Erlasse nur zögerlich zu neuen Ergebnissen führt. Alte Gewohnheiten haben vielfach dauerhaften Bestand. Ob die Aufgaben der Standortförderung mit der zunehmenden Digitalisierung noch die gleichen wie heute sind, ist ungewiss. Die Chancen zu Veränderungen steigen mit einer Gesetzesbefristung. Eine Befristung fördert zudem die Motivation der betroffenen Verwaltungsabteilung, ihre Tätigkeiten effizient, erfolgreich und zukunftsgerichtet zu gestalten und so eine Weiterführung mit allenfalls angepassten Zielsetzungen und Ressourcen zu erreichen. Unbefristete Garantien von staatlichen Tätigkeiten führen demgegenüber eher zu Trägheit. Deshalb ist die Gültigkeit des Standortförderungsgesetzes um vier weitere Jahre bis Ende 2024 zu befristen. Der Regierungsrat kann vor Ablauf dieser Frist dem Grossen Rat einen Antrag auf eine weitere Verlängerung oder auf eine Aufhebung der Befristung stellen. Ein ähnlich umfassender Evaluationsbericht wie im September 2018 ist dazu nicht erforderlich.

 

 

Weitere Auskünfte:

Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin, Tel. 079 333 51 78

Herbert H. Scholl, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft und Inneres, Tel. 062 836 40 50